Aufnahmemodalitäten:
Für jedes Kind muss eine schriftliche Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Bevorzugt aufgenommen werden Kinder mit dem Hauptwohnsitz in der Großgemeinde Bruckneudorf bzw. Kaisersteinbruch und Kinder, die altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten sind. Termine zur Anmeldung im Haus der Kinder telefonisch vereinbaren. Darüber hinaus ist bei verfügbaren Plätzen eine Einschreibung in den Kindergarten jederzeit möglich.
Ein Evidenzblatt mit den Daten des Kindes ist von den Erziehungsberechtigten bei der Einschreibung auszufüllen, benötigt wird außerdem ein Nachweis in dem die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Kindes von einem Arzt bestätigt wird.
Eine Abmeldung vom Kindergarten kann monatlich erfolgen.
2 Gruppen:
Beiträge:
Ferien:
Die Betreuung während der Ferien, welche lt. Schulgesetz gelten, werden nach einer Bedarfserhebung ermittelt.
Gesetzlich geschlossene Tage:
Das „Haus der Kinder" Bruckneudorf sieht sich als familienergänzende und -unterstützende Einrichtung, die jedes Kind als individuelle Persönlichkeit sieht und dort abholt, wo es in seiner Entwicklung steht.
Kinder sind von Natur aus neugierig und wissensdurstig, haben Freude am Entdecken und Erforschen und sind stolz, das Gelernte präsentieren zu können. Dazu bieten wir die optimalen Rahmenbedingungen, damit sich jedes Kind gemäß seinen Anlagen bestmöglich entfalten kann.
Gemäß den nachfolgenden angeführten Grundlagen versuchen wir alle individuell, die uns anvertrauten Kinder bestmöglich und mit viel Engagement und Fingerspitzengefühl in ihrem „Hineinwachsen" in unsere Gesellschaft zu begleiten und zu unterstützen.